Alle sechs Jahre finden in Bayern, stets an einem Sonntag im März, die Kommunalwahlen statt. Am 15. März 2020 ist es wieder so weit. In den Städten und Gemeinden werden die ersten Bürgermeister und die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder gewählt, in den Landkreisen die Landräte und die Kreistagsmitglieder.
Die Gewählten treten am 1. Mai 2020 ihr Amt an. Sechs Jahre lang, bis Ende April 2026, werden diese über alle kommunalen Angelegenheiten unserer Stadtgemeinde Waischenfeld und des Landkreises Bayreuth entscheiden.
Nun wurden von der Stadt Waischenfeld an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die anstehenden Kommunalwahlen versendet.
Im Mitteilungsblatt Nr. 2/2020 informiert die Stadt Waischenfeld alle Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehenden Landtagswahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl und Bürgermeisterwahl:
Wahlaufruf zu den Kommunalwahlen am 15.03.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 15.03.2020 wählen Sie mit Ihrer Stimme für die nächsten 6 Jahre den Stadtrat und den neuen Bürgermeister von Waischenfeld, den Landrat und den Kreistag des Landkreises Bayreuth. Zahlreiche Frauen und Männer – auch aus der jüngeren Generation – der verschiedenen Wählergruppen sind bereit, sich ehrenamtlich für das öffentliche Interesse und das Gemeinwohl einzubringen. Gestalten Sie die Zukunft unserer Stadtgemeinde und des Landkreises Bayreuth mit. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Nur so haben Sie die Chance, die Richtung vorzugeben, in die sich unsere Stadt und unser Landkreis entwickeln werden.
Überlassen Sie es nicht Anderen, diese Entscheidung für Sie zu treffen – werden Sie selbst aktiv. Besonders möchte ich auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Sie können die Briefwahlunterlagen – ohne Angabe eines Grundes – mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte im Rathaus beantragen. So haben Sie die nötige Zeit, um die umfangreichen Stimmzettel eingehend in aller Ruhe zu Hause auszufüllen. Bitte beachten Sie dazu auch nachfolgende Informationen unseres Wahlleiters Alexander Dressel. In der Hoffnung auf eine rege Wahlbeteiligung verbleibe ich Ihr
Edmund Pirkelmann, 1. Bürgermeister
Hinweise zu den Kommunalwahlen am 15.03.2020
Etwa 2.550 Wahlberechtigte sind am Sonntag, den 15.03.2020 aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Hierfür stehen 6 Wahllokale zur Verfügung. Darüber hinaus sind 2 Briefwahlbezirke eingerichtet.
a) Stimmbezirkseinteilung
Wahllokal 1: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 1 – Ortsstraßen: Am Breitenloh, Am Greiner, Bischof-Nausea-Platz, Dooser Straße, Ecke, Fraunhofer-Platz, Gutenbiegen,
Hauptstraße, Kaulberg, Marktplatz, Schlossberg, Sutte, Vorstadt – Ortsteile: Eichenbirkig, Köttweinsdorf, SchönhofWahllokal 2: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 2 – Ortsstraßen: Am Buchberg, Am Löwenstein, Am Weißenstein, Fischergasse, Fliederweg, Ginsterweg, Harletzsteiner Weg, Haselnußweg, Heckenrosenweg, Holunderweg, Mönchsgrund, Schlehdornweg, Sonnenleite, Steinäckerweg, Vogelkirschenweg, Wacholderweg, Weißdornweg, Zwergmispelweg – Ortsteile: Hammermühle, Pulvermühle, Schlößlein
Wahllokal 3: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 3 – Ortsteile: Hubenberg, Gösseldorf, Saugendorf, Seelig, Schönhaid, Heroldsberg, Heroldsberg-Tal, Doos
Wahllokal 4: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 4 – Ortsstraßen: Am Dürrgrund, Zeubacher Straße, Ziegelgasse – Ortsteile: Langenloh, Hannberg, Sauerhof, Zeubach, Neusig, Kugelau, Rabeneck – Bitte achten Sie in der Hauptschule auf die Hinweisschilder!
Wahllokal 5: Pfarrheim in Nankendorf – Ortsteile: Nankendorf, Löhlitz, Schafhof
Wahllokal 6: Haus der Bürger in Breitenlesau – Ortsteile: Breitenlesau, Siegritzberg
Maßgebend ist die Zuteilung des Wahllokals laut Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Wahllokale 1, 2, 3 und 4 sind für Behinderte leider nicht barrierefrei. Sollte der Wunsch bestehen, an der Urnenwahl in einem behindertengerechten Wahllokal und nicht an der Briefwahl teilzunehmen, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.
b) Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte am Wahltag
Bevor die Stimmzettel in die jeweiligen Wahlurnen geworfen werden, ist dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigungskarte vorzulegen. Sie erleichtern dadurch dem Schriftführer die Arbeit und tragen für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung bei. Personen, die dem Wahlvorstand nicht persönlich bekannt sind, haben sich durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
ACHTUNG! Wegen einer möglichen Stichwahl in 14 Tagen bei der Landratswahl nehmen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte wieder mit. Diese wäre sodann erneut im selben Wahllokal vorzulegen.
c) Kennzeichnung der Stimmzettel
Bei der Landratswahl können Sie 1 Stimme,
bei der Bürgermeisterwahl 1 Stimme,
bei der Stadtratswahl 16 Stimmen und
bei der Kreistagswahl 60 Stimmen vergeben.Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf bei der Stadtratsund Kreistagswahl mehr als 3 Stimmen erhalten, auch nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Bei der Stadtrats- und Kreistagswahl werden wegen des Umfanges der zu vergebenden Stimmzahl häufig Stimmen verschenkt.
Achtung:
Gerade beim Häufeln (bis zu 3 Stimmen) kann es passieren, dass die zulässige Stimmzahl überschritten wird. Vergibt der Wähler z. B. bei der Stadtratswahl mehr als 16 Stimmen, führt dies zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Der Wahlvorstand hat u. a. auch Stimmzettel für ungültig zu erklären, auf denen Zusätze oder Vorbehalte angebracht wurden.
Die auf dem Stimmzettel neben den Kennworten der Wahlvorschläge und Bewerber abgedruckten Lesezonen (Barcodes) dienen der elektronischen Ergebnisermittlung nach Abschluss der Abstimmung.
d) 4 Wahlurnen
Die Stimmzettel müssen einzeln gefaltet und getrennt in die farbig gekennzeichneten Wahlurnen geworfen werden!
e) Ordnungszahlen auf Wahlvorschlägen
Die Ordnungszahlen „2“ bis „6“ auf dem Stimmzettel zur Stadtratswahl werden nicht vergeben, weil zunächst die Reihenfolge von Wahlvorschlägen nach der Zahl der bei der letzten Landtagswahl entfallenen Sitze maßgeblich ist. Im Landtag vertreten sind die CSU (Ordnungszahl Nr. 01), GRÜNE (Ordnungszahl Nr. 02), FREIE WÄHLER (Ordnungszahl Nr. 03), AfD (Ordnungszahl Nr. 04), SPD (Ordnungszahl Nr. 05) und FDP (Ordnungszahl 06). Die fünf Letzten nehmen bekanntlich in Waischenfeld nicht an der Kommunalwahl teil, weshalb diese Ordnungszahlen entfallen.
f) Briefwahl
Die Teilnahme an der Briefwahl ist für Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen möglich!
Wer den Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; gleiches gilt für die Entgegennahme der beantragten Briefwahlunterlagen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Vorlage einer Vollmacht keine Briefwahlunterlagen an nahe Angehörige ausgehändigt werden können. Diese müssen dann versandt werden.
ACHTUNG!
Wegen einer etwaigen Stichwahl zur Wahl des Landrats können Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angeben, ob der Antrag für Briefwahlunterlagen gleichzeitig für die Stichwahl gelten soll. Wird keine Kennzeichnung angebracht, müssen Sie die Antragstellung noch einmal separat vornehmen.
Briefwahlanträge werden grundsätzlich nur bis Freitag, den 13.03.2020, 15.00 Uhr angenommen.
Wahlbriefe sollten rechtzeitig zum Postamt gebracht werden. Ggf. kann es ratsam sein, den Wahlbrief im Rathaus abzugeben. Der städtische Briefkasten am Rathauseingang rechts, und nur dieser, wird am Wahlsonntag letztmalig um 17.50 Uhr geleert, da die Briefwahlvorstände um 18.00 Uhr die Ergebnisermittlung im Rathaus II aufnehmen.
g) Weitere Information zu den Kommunalwahlen
Die Mitarbeiter des Wahlamtes sind gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen. Bitte beachten Sie auch die amtlichen Bekanntmachungen an den Anschlagtafeln.
Eingeschränkte Öffnungszeiten des Rathauses am Tag nach der Wahl
Wegen umfangreicher Wahlauswertungsarbeiten am Montag, den 16.03.2020 sind einige Dienststellen an diesem Tage nicht erreichbar. Bitte haben Sie hierfür Verständnis und verschieben daher, soweit möglich, Ihre Amtsgeschäfte auf einen anderen Tag.
Stadt Waischenfeld Mitteilungsblatt Nr. 2/2020 vom 28.02.20
Auch informiert die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verständlich, umfangreich und informativ über die bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern.
Die Wahlhilfebroschüre zur Kommunalwahl 2020 und die Broschüre zu den Kommunalwahlen in leichter Sprache werden als PDF bereitgestellt oder können als Broschüre bestellt werden.
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