Nankendorf.de

Willkommen in Nankendorf bei Waischenfeld in der Fränkischen Schweiz.

Hinweis zu den Kommunalwahlen 2026 Stadt Waischenfeld

Alle sechs Jahre finden in Bayern, stets an einem Sonntag im März, die Kommunalwahlen statt. Am 08. März 2026 ist es wieder so weit. In den Städten und Gemeinden werden die ersten Bürgermeister und die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder gewählt, in den Landkreisen die Landräte und die Kreistagsmitglieder. Die Gewählten treten am 1. Mai 2026 ihr Amt an. Sechs Jahre lang, bis Ende April 2032, werden diese über alle kommunalen Angelegenheiten unserer Stadtgemeinde Waischenfeld und des Landkreises Bayreuth entscheiden.

Nun wurden von der Stadt Waischenfeld an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die anstehenden Kommunalwahlen versendet.

Im Mitteilungsblatt Nr. 1/2026 informiert die Stadt Waischenfeld alle Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehende Landtagswahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl und Bürgermeisterwahl.

Auch informiert die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verständlich, umfangreich und informativ über die bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern.

Wahlaufruf zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, den 08.03.2026 wählen Sie mit Ihrer Stimme für die nächsten 6 Jahre den Stadtrat und den Bürgermeister von Waischenfeld, den Landrat und den Kreistag des Landkreises Bayreuth. Zahlreiche Frauen und Männer – auch aus der jüngeren Generation – der verschiedenen Wählergruppen sind bereit, sich ehrenamtlich für das öffentliche Interesse und das Gemeinwohl einzubringen.

Gestalten Sie die Zukunft unserer Stadtgemeinde und des Landkreises Bayreuth mit. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Nur so haben Sie die Chance, die Richtung vorzugeben, in die sich unsere Stadt und unser Landkreis entwickeln werden. Überlassen Sie es nicht Anderen, diese Entscheidung für Sie zu treffen – werden Sie selbst aktiv.

Besonders möchte ich auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Sie können die Briefwahlunterlagen – ohne Angabe eines Grundes – mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief im Rathaus beantragen. So haben Sie die nötige Zeit, um die umfangreichen Stimmzettel eingehend in aller Ruhe zu Hause auszufüllen.

Bitte beachten Sie dazu auch nachfolgende Informationen unseres Wahlleiters Alexander Dressel.

In der Hoffnung auf eine rege Wahlbeteiligung verbleibe ich Ihr

Thomas Thiem 1. Bürgermeister

Waischenfeld.de

Hinweise zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026

Etwa 2.500 Wahlberechtigte sind am Sonntag, den 08.03.2026 aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Hierfür stehen 4 Wahllokale zur Verfügung. Darüber hinaus sind 4 Briefwahlbezirke eingerichtet.

Stimmbezirkseinteilung

  • Wahllokal 1: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 1 – Stadtgebiet Waischenfeld
  • Wahllokal 2: Pfarrheim in Nankendorf – Ortsteile: Nankendorf, Löhlitz, Schafhof
  • Wahllokal 3: Bürgerhaus in Breitenlesau – Ortsteile: Breitenlesau, Siegritzberg
  • Wahllokal 4: Grundschule Waischenfeld – Zimmer 2 – Ortsteile: Ranger, Köttweinsdorf, Eichenbirkig, Hannberg, Langenloh, Neusig, Kugelau, …

Bitte achten Sie in der Grundschule auf die Hinweisschilder! Maßgebend ist die Zuteilung des Wahllokals laut Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe müssen Ihnen bis spätestens 15.02.2026 vorliegen, ansonsten melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt der Stadt Waischenfeld bei Frau Grundler oder Herrn Gold.

Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes am Wahltag

Bevor die Stimmzettel in die jeweiligen Wahlurnen geworfen werden, ist dem Wahlvorstand der Wahlbenachrichtigungsbrief vorzulegen. Sie erleichtern dadurch dem Schriftführer die Arbeit und tragen für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung bei. Personen, die dem Wahlvorstand nicht persönlich bekannt sind, haben sich durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. ACHTUNG! Wegen einer möglichen Stichwahl in 14 Tagen bei der Landratswahl nehmen Sie bitte den Wahlbenachrichtigungsbrief wieder mit. Diese wäre sodann erneut im selben Wahllokal vorzulegen.

Kennzeichnung der Stimmzettel

Bei der Landratswahl können Sie 1 Stimme, bei der Bürgermeisterwahl 1 Stimme, bei der Stadtratswahl 16 Stimmen und
bei der Kreistagswahl 60 Stimmen vergeben. Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf bei der Stadtrats- und Kreistagswahl mehr als 3 Stimmen erhalten, auch nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind. Bei der Stadtrats- und Kreistagswahl werden wegen des Umfanges der zu vergebenden Stimmzahl häufig Stimmen verschenkt.

Achtung: Gerade beim Häufeln (bis zu 3 Stimmen) kann es passieren, dass die zulässige Stimmzahl überschritten wird. Vergibt der Wähler z. B. bei der Stadtratswahl mehr als 16 Stimmen, führt dies zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Der Wahlvorstand hat u. a. auch Stimmzettel für ungültig zu erklären, auf denen Zusätze oder Vorbehalte angebracht wurden. Die auf dem Stimmzettel neben den Kennworten der Wahlvorschläge und Bewerber abgedruckten Barcodes dienen der elektronischen Ergebnisermittlung nach Abschluss der Abstimmung.

4 Wahlurnen

Die Stimmzettel müssen einzeln gefaltet und getrennt in die farbig gekennzeichneten Wahlurnen geworfen werden!

Briefwahl

Die Teilnahme an der Briefwahl ist für Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen möglich! Es ist darauf zu achten, dass der Antrag auf Briefwahl komplett ausgefüllt und unterschrieben ist, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu garantieren. Die
Ausgabe bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen darf erst ab dem 16.02.2026 erfolgen. Wer den Antrag (Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; gleiches gilt für die Entgegennahme der beantragten Briefwahlunterlagen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Vorlage einer Vollmacht keine Briefwahlunterlagen an nahe Angehörige
ausgehändigt werden können. Diese müssen dann versandt werden.

ACHTUNG! Wegen einer etwaigen Stichwahl zur Wahl des Landrats können Sie in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief
angeben, ob der Antrag für Briefwahlunterlagen gleichzeitig für die Stichwahl gelten soll. Wird keine Kennzeichnung angebracht, müssen Sie die Antragstellung noch einmal separat vornehmen.

Briefwahlanträge werden grundsätzlich nur bis Freitag, den 06.03.2026, 15.00 Uhr angenommen. Wahlbriefe sollten rechtzeitig zum Postamt gebracht werden. Ggf. kann es ratsam sein, den Wahlbrief im Rathaus abzugeben. Der städtische Briefkasten am Rathauseingang rechts, und nur dieser, wird am Wahlsonntag letztmalig um 17.50 Uhr geleert, da die Briefwahlvorstände um 18.00 Uhr die Ergebnisermittlung aufnehmen.

Weitere Information zu den Kommunalwahlen

Die Mitarbeiter des Wahlamtes sind gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen. Bitte beachten Sie auch die amtlichen Bekanntmachungen an den Anschlagtafeln.

Waischenfeld.de
Nankendorf.de