Der aktuelle Entwurf zum EEG 2027 stellt die kleine Wasserkraft vor massive Herausforderungen: Über die Hälfte der rund 7.300 Anlagen in Deutschland könnte betroffen sein. Grund ist die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW.
Dabei wird ein zentraler Punkt übersehen: Kleine Wasserkraft liefert zuverlässigen Strom – rund um die Uhr. Mit durchschnittlich ca. 5.000 Volllaststunden trägt sie zur:
⚡ Versorgungssicherheit
⚡ Netzstabilität
⚡ regionalen Energieversorgung
bei – und das unabhängig von Wetter oder Tageszeit.
Ohne wirtschaftliche Perspektive drohen:
❗ Stilllegungen bestehender Anlagen
❗ weniger dezentrale Energie
❗ mehr Abhängigkeit vom Strommarkt
👉 Eine nachhaltige Energiewende braucht auch systemstabile erneuerbare Energien. Unsere Forderung: Der Förderstopp unter 25 kW muss aus dem EEG gestrichen werden.
Im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld wären damit mindestens 3 von 7 Wasserkraftanlagen betroffen:
- Wasserkraftanlage Nankendorf Mühle mit 11 kW Bruttoleistung
- Wasserkraftanlage Hammermühle mit 18,5 kW Bruttoleistung
- Wasserkraftanlage (Unbekannt) mit 18,5 kW Bruttoleistung

Ausführliche Informationen zur Pressemitteilung Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.:
Der aktuelle Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche] führt in der Branche der kleinen Wasserkraft zu erheblicher Verunsicherung. Die vorgesehene Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW würde insbesondere kleine Wasserkraftanlagen sowie weitere dezentrale Erzeugungsformen spürbar treffen.
Dabei basiert die 25-kW-Schwelle auf einer pauschalen Größenabgrenzung, die technologieunabhängig angewendet wird. Eine alleinige Betrachtung der installierten Leistung (kW) greift jedoch zu kurz, da sie die tatsächliche Stromerzeugung und Systemwirkung nur unzureichend abbildet. Für die Bewertung der energiewirtschaftlichen Relevanz ist vielmehr die erzeugte Jahresarbeit (kWh) entscheidend. Gerade kontinuierlich einspeisende Technologien wie die Wasserkraft leisten durch ihre 24/7-Verfügbarkeit eine dauerhaft systemstabilisierende Stromerzeugung mit hohen Volllaststunden.
„Es ist enttäuschend, dass der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen unverändert in den Referentenentwurf übernommen wurde“
Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke
In der öffentlichen Wahrnehmung und politischen Debatte ist bislang kaum angekommen, dass von der Regelung bundesweit mehr als 50 Prozent der rund 7.300 Wasserkraftanlagen betroffen wären. Diese Anlagen leisten mit durchschnittlich rund 5.000 Volllaststunden einen besonders verlässlichen, planbaren und systemdienlichen Beitrag zur Stromversorgung.
Kleine Wasserkraft ist damit kein Nischensegment, sondern ein tragender Baustein eines resilienten, dezentralen und erneuerbaren Energiesystems. Sie stabilisiert Netze unmittelbar vor Ort, reduziert den Bedarf an Netzausbau und erhöht gleichzeitig Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit des Gesamtsystems – zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende. Dieser systemdienliche Mehrwert ist volkswirtschaftlich eindeutig relevant, wird im aktuellen Förderdesign jedoch nicht angemessen berücksichtigt.
Gerade in Zeiten zunehmender Unsicherheiten im Energiesystem leisten kleine, dezentrale Wasserkraftanlagen einen wichtigen Beitrag zur Krisenvorsorge. Sie sind lokal verankert, technisch robust und liefern auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen kontinuierlich erneuerbaren Strom.


Die Abschaffung der Einspeisevergütung nimmt den betroffenen Anlagenbetreibern zudem jede wirtschaftliche Perspektive für Modernisierung, Reaktivierung oder Neubau in dieser Leistungsklasse. Damit droht langfristig eine schleichende Stilllegung eines bedeutenden Teils einer seit Jahrzehnten bestehenden Energie-Infrastruktur.
„Wenn das BMWE es ernst meint mit mehr Versorgungssicherheit, Resilienz und Bezahlbarkeit der Energiewende, dann darf die kleine Wasserkraft nicht aus dem EEG herausgenommen werden“ – „Was wir brauchen, ist nicht weniger, sondern mehr systemdienliche Wasserkraft.“
Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke
Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. fordert daher, den vorgesehenen Förderstopp für Anlagen unter 25 kW aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen den systemdienlichen Beitrag der Wasserkraft ausdrücklich anzuerkennen und gezielt zu stärken.
Quellen:
- Kleine Wasserkraft durch EEG-Entwurf massiv bedroht
- EEG 2027 gefährdet kleine Wasserkraft – über 50 % der Anlagen betroffen – BDW
Wasserkraft – Vorteile – Fakten – Grundlagen und Zusammenhänge
Um die Zukunft mit heimischen erneuerbaren Energien zu meistern, muss der Grundsatz gelten: „Jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien zählt.“ Die Wasserkraft nimmt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften eine herausragende Rolle ein. Die Energiewende gelingt nur in Gemeinsamkeit.
Jedes Wasserkraftwerk liefert Versorgungssicherheit und Netzstabilität mit planbarer, zuverlässiger und stabiler Energie. Betrieb und Erhalt von erzeugungsstabilen Wasserkraftanlagen sind daher im übergeordneten öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.
Die besondere Qualität der Wasserkraft als erneuerbarer Energieerzeuger
- steht für die Versorgungssicherheit – weil grundlastfähig und stets verfügbar
- steht für Netzstabilität – weil zuverlässig und planbar
- ist ein Grundpfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge – weil regional und sozial
- steht für Klimaschutz – weil CO2- freie Energieerzeugung
- steht für die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe – weil einheimisch und importunabhängig
- steht für Nachhaltigkeit – weil eine vorbildliche Balance zwischen Umweltverträglichkeit, wirtschaftlicher Effizienz und sozialer Verantwortung gewährleistet ist


