Juragruppe Trinkwasser Abkochanordnung Teilweise aufgehoben

Seit heute muss auch im Gebiet der Stadt das der zehn Minuten lang abgekocht werden. Dies gab heute das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung bekannt.

Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.

Das Abkochgebot gilt für folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
  • das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
  • das Gebiet der Stadt mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll II (bei Elbersberg) und Weidenloh;
  •  das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, , Heroldsberg, Köttweinsdorf, , Langenloh, , Nankendorf, , , Schönhof, Waischenfeld und ;
  • das Gebiet der mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, , Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, , Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
  • das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth;
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes .

Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen werden zusätzlich gesondert informiert.

Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.

Trinkwasser 2022 | Landkreis Bayreuth (landkreis-bayreuth.de)

Dabei liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Derzeit, 12.12.2022, wird im Trinkwasser des Versorgungsgebietes des Zweckverbands Juragruppe ein bedenkliches Auftreten von Keimen registriert, vermutlich zurückgehend auf einen technischen Defekt. Hierbei handelt es sich um Pseudomonaden, Umweltkeime, die auch als Pfützenkeime bezeichnet werden, und im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht regelmäßig zu untersuchen sind. Aufgrund eines initialen Auftretens bei einem privaten Anwesen hat der ZV Juragruppe unverzüglich eine Untersuchung des Verteilnetzes vorgenommen und einen entsprechenden Befund festgestellt.

Juragruppe – ZV Wasserversorgung

Update 15. Dezember 2022

Die Abkochanordnung im Versorgungsgebiet der Juragruppe gilt nicht mehr in allen Bereichen. Darüber informierte der Wasser-Versorger heute (15.12.) in einer Pressemitteilung. Der Zweckverband hatte am Montag (12.12.) ein bedenkliches Auftreten von Keimen erkannt und daraufhin eine Abkochanordnung veranlasst. Die Belastung war vermutlich aufgrund einer technischen Störung zustande gekommen. Jetzt also die teilweise Entwarnung durch das zuständige Gesundheitsamt Bayreuth. Nur noch in drei der neun ursprünglich genannten Gebieten muss jetzt noch abgekocht werden. Das sind Teile von Pegnitz, Hummeltal und Pottenstein. Welche Gebiete weiterhin betroffen sind:

  • das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh
  • das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth

 Aufhebung der Abkochanordnung für:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg.
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein
Abkochanordnung der Juragruppe zum Teil aufgehoben | Radio Mainwelle
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Die Juragruppe ist ein kommunaler Zweckverband, der am 26. Januar 1978 gegründet wurde. Ziel des Zweckverbandes war und ist, die mengenmäßig jederzeit ausreichende Versorgung der Verbandsmitglieder mit einwandfreiem, qualitativ hochwertigem Trinkwasser sicherzustellen.

Zum Versorgungsgebiet gehören derzeit die Verbandsmitglieder Stadt Pegnitz, Stadt Hollfeld, Stadt Pottenstein, Stadt Waischenfeld und die Gemeinde Plankenfels.

Juragruppe – ZV Wasserversorgung

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